In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erb*innen andere Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie das Hospiz Bad Münder mit einem Vermächtnis bedenken. Sollten Sie keine gesetzlichen oder von Ihnen zu benennende Erb*innen haben, können Sie die gemeinnützige Organisation natürlich auch als Erbin einsetzen. Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftsteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Hospiz Bad Münder in Ihrem Testament zu berücksichtigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel testamentarisch einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen. Diese Spende fördert unmittelbar die gemeinnützigen Ziele vom Hospiz Bad Münder und wird dafür verbraucht.
Für ein Vermächtnis in Form einer Spende bezeichnen Sie Hospiz Bad Münder testamentarisch bitte wie folgt:
Hospiz Bad Münder
AWO Gesundheitsdienste Betreuung gemeinnützige GmbH
Deisterallee 59
31848 Bad Münder
Handelsregister HRB 201773
Steuernummer: 25/206/49164, Finanzamt Hannover Nord
Die Arbeit des Hospiz Bad Münder schafft für unheilbar erkrankte Menschen und deren Angehörige eine wichtige Entlastung. Unabhängig von gesellschaftlicher Stellung, Weltanschauung, Religion und Nationalität der Betroffenen soll hier eine umfassende Versorgung für alle ermöglicht werden.
Im Hospiz wird Raum für alle gewünschten und notwendigen Bedürfnisse des Lebens sein: Entlastung, Linderung von Beschwerden, Zufriedenheit, Geborgenheit, Begegnung, Trauer, Sicherheit, Wärme, Leben und Lachen, Hoffnungen und Erinnerungen. Gern möchten wir den Menschen und ihren Angehörigen den Aufenthalt im Hospiz so angenehm wie möglich gestalten und ihnen ein „mehr“ an Leistung bieten, als das, was Kranken- und Pflegekassen gesetzlich tragen.
Lebensort fördern, Atmosphäre schaffen und viele weitere gute Möglichkeiten stehen privaten und gewerblichen Förderern offen, mit ihrer Spende die Arbeit des Hospizes zu unterstützen und zu begleiten. Tragen Sie mit Ihrer Geldspende dazu bei, dieses „mehr“ an Ausgestaltung, Leistung und Angeboten zu ermöglichen. Dazu gehören Dinge der Hospizausstattung, Möbel für den Garten, eine wunderbare grüne und blühende Gartenlandschaft und viele andere Dinge, die den Aufenthalt der Betroffenen im Hospiz noch angenehmer machen und helfen, ein Gefühl von räumlicher Geborgenheit zu schaffen.
Sie wollen uns mit einer allgemeinen finanziellen Spende unterstützen, ohne einen direkten Bezug zu Mobiliar oder speziellen Leistungen zu benennen? Kein Problem. Wir sichern unseren Förderern zu, dass alle Spenden stets zweckgebunden und im vollen Umfang verwendet werden.
Spendenkonto
Sparkasse Weserbergland
IBAN DE68 2545 0110 0000 0331 67
BIC NOLADE21SWB
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden zu 95 Prozent von den Kranken- und Pflegekassen getragen, mit denen ein Bedarfssatz verhandelt ist. Wir selbst haben als Einrichtung täglich 5 Prozent von diesem Bedarfssatz für jeden Hospizgast aufzubringen. Deshalb sind wir dauerhaft auf hilfreiche Unterstützung angewiesen. Um die laufenden Kosten decken zu können, benötigen wir einen jährlichen Betrag von 100.000 € an Spendengeldern.
Als Spendenbescheinigung erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 300,-Euro eine Kopie lhres Kontoauszuges als Nachweis an. Auf Wunsch können wir lhnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung ausstellen. Bitte teilen Sie uns dazu lhre genaue Anschrift bei der Überweisung mit.
Ihr Vorbild für andere
Wir freuen uns, die Förderer – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – im Hospiz namentlich, ohne Listung des Spendenbetrages, zu benennen, um vielleicht für andere, die heute noch zögern, ein Vorbild für soziales Engagement zu sein.